Verpackungscompliance in der EU: Das ist im E-Commerce wichtig zu beachten
Sie verkaufen Waren ins europäische Ausland? Dann sollten Sie sich unbedingt mit den jeweiligen Verpackungsrichtlinien in Ihren Zielländern auseinandersetzen. Derzeit setzt jedes EU-Land seine eigenen Verpackungsrichtlinien und Gesetze um.
Inhalt:
- EPR – was bedeutet das?
- PPWR & Co. – die aktuelle Situation in Europa
- Das sind Ihre aktuellen Verpflichtungen in Deutschland
- Über LIZENZERO
Sie verkaufen Waren ins europäische Ausland? Dann sollten Sie sich unbedingt mit den jeweiligen Verpackungsrichtlinien in Ihren Zielländern auseinandersetzen. Derzeit setzt jedes EU-Land seine eigenen Verpackungsrichtlinien und Gesetze um. Alle Gesetzgebungen verfolgen dabei aber das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und damit Ressourcen langfristig zu schonen.
Der grenzüberschreitende Versand ins Ausland kann für Sie als Seller eine Herausforderung darstellen. Daher wollen wir mit unserem Partner Lizenzero (kontaktiere uns) für mehr Klarheit sorgen und verraten Ihnen im folgenden Beitrag, was es eigentlich mit Ihrer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf sich hat und welche Neuerungen mit der EU-Verordnung Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) auf Sie zukommen.
EPR – was bedeutet das?
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) ist ein wesentlicher Bestandteil in der europäischen Umweltgesetzgebung. Sie basiert auf dem Prinzip, dass Unternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, für den gesamten Lebenszyklus dieser Produkte und Verpackungen verantwortlich sind, einschließlich der Entsorgung und Wiederverwertung. Für Sie als Seller bedeutet das, dass Sie die Verantwortung für deren Rücknahme, das Recycling und die umweltgerechte Entsorgung tragen.
In der Praxis verlangt die EPR, dass Hersteller, Importeure und Händler, die verpackte Produkte verkaufen, sich bei nationalen EPR-Systemen registrieren und dort Abgaben entrichten, die zur Finanzierung von Recycling- und Entsorgungsinfrastrukturen verwendet werden. Diese Abgaben variieren je nach Verpackungsart und der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. In vielen europäischen Ländern, wie z. B. in Deutschland mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG), ist die EPR bereits fest verankert.
Unternehmen, die in einem oder mehreren EU-Ländern verkaufen, müssen daher sicherstellen, dass sie alle nationalen Vorschriften einhalten und gleichzeitig auf mögliche Änderungen und Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung vorbereitet sind.
PPWR & Co. – die aktuelle Situation in Europa
Um die Nachhaltigkeit von Verpackungen zu verbessern, hat die EU mit der Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) neue Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, veröffentlicht. Im November 2022 wurde dazu der erste Entwurf bekannt gegeben. Aktuell wird zum Herbst 2024 mit der finalen Zustimmung der endgültigen Fassung der PPWR durch das EU-Parlament gerechnet.
Die PPWR stellt Anforderungen an das Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweglösungen und Abfallmanagement. Anders als die aktuell geltende EU-Richtlinie (EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG), die von den EU-Mitgliedsstatten auf nationaler Ebene unterschiedlich umgesetzt wird, soll die PPWR in allen Mitgliedstaaten einheitlich in Kraft treten.
Viele der geplanten Maßnahmen betreffen auch Händler im E-Commerce-Bereich.
H3: Wichtige PPWR-Maßnahmen im Überblick:
- Kontrollpflicht für Marktplatzbetreiber in allen EU-Ländern, sodass über die Plattformen ohne einen Verpackungscompliance-Nachweis kein Verkauf mehr möglich ist
- Benennung bevollmächtigter Vertreter zur Erfüllung der Verpackungscompliance in anderen Mitgliedsstaaten
- Erstellung von Konformitätserklärungen durch Händler
- Kennzeichnungspflicht von Verpackungen
- Einsatz recycelter Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen
- Neue Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Vermeidung von Verpackungsabfällen
Bis zum Inkrafttreten der PPWR müssen Unternehmen also ihre Verpackungsstrategien neu bewerten und sicherstellen, dass die Verpackungen den angepassten regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Das sind Ihre aktuellen Verpflichtungen in Deutschland
In Deutschland regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) den Umgang mit Verpackungsabfällen. Es verfolgt unter anderem das Ziel, die Umwelt durch höhere Recyclingquoten zu schützen. Dabei nimmt das VerpackG Hersteller und Händler in die Pflicht, die sogenannte Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen. Zu Verkaufsverpackungen zählen Produkt- und Versandverpackungen sowie Serviceverpackungen – kurzum alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen und von ihm entsorgt werden.
Im Sinne der EPR stehen Unternehmen, die erstmalig Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, in der Pflicht, für die Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer Verpackungen Sorge zu tragen. Diese Pflicht gilt auch für ausländische Verkäufer und Verkäufer auf elektronischen Marktplätzen, sowie für die Nutzung von Fulfillment-Diensten.
Ihr Lizenzvertrag und die Mengenmeldung
Sie stehen in der Pflicht, einen Lizenzvertrag (eine Systembeteiligung) mit einem dualen System zu schließen (wie Interzero über lizenzero.de). Damit übertragen Sie Ihre Verantwortungen an dieses. Die im Lizenzvertrag geregelten Lizenzentgelte verwendet das gewählte duale System für den Entsorgungs- und Verwertungsprozess Ihrer Verpackungsabfälle.
Ihre Lizenzierung muss bereits vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung abgeschlossen sein, damit Sie rechtskonform aufgestellt sind. Dazu muss eine Registrierung und die Systembeteiligung erfolgen:
- Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registrieren Sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID.
- Zusätzlich schließen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System ab (zum Beispiel über lizenzero.de).
Als weiteres To-Do steht in Deutschland Ihre Mengenmeldung auf dem Plan. Sie melden Ihre bei dem dualen System lizenzierten Mengen auch in LUCID. Wichtig: die gemeldeten Mengen müssen immer übereinstimmen. Ändern sich Ihre Verpackungsmengen im laufenden Jahr, können Sie diese sowohl bei LUCID als auch bei Ihrem dualen System auf die tatsächlichen Mengen anpassen. Zusätzlich hinterlegen Sie in LUCID den Namen Ihres dualen Systems.
Über LIZENZERO
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